physiostrassl

Patienteninformation

Ein Verordnungsschein kann von einem Allgemeinmediziner und jedem anderen Facharzt ausgestellt werden.

Vor Behandlungsbeginn sollte die Verordnung chefärztlich bewilligt werden. Wenn Sie zur Terminvereinbarung den Verordnungsschein mitnehmen, übernehmen wir die Bewilligung durch die Krankenkasse gerne für Sie. Ansonsten wenden Sie sich bitte direkt an Ihren SV-Träger. Bitte beachten Sie, dass der Verordnungsschein seine Gültigkeit verliert, wenn die Therapie nicht binnen 3 Monaten ab Ausstellung der Verordnung begonnen wird.

In unserer Praxis arbeiten ausschließlich freiberufliche Therapeuten ohne Kassenvertrag. Das bedeutet, dass wir Ihnen nach Abschluss der Therapie eine Honorarnote ausstellen. Sobald Sie die Honorarnote bezahlt haben, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenerstattung bei Ihrem Krankenversicherungsträger zu beantragen.

Dem Antrag auf Kostenerstattung ist die Honorarnote, die Zahlungsbestätigung, die Verordnung in Original sowie die chefärztliche Bestätigung beizulegen.

Sie können auch ohne Verordnung einen Termin mit der TherapeutIn Ihrer Wahl vereinbaren, falls Sie in unserer Praxis die Möglichkeit einer physiotherapeutischen Vorsorgeuntersuchung (Gesundheitscheck) oder einer präventiven (vorbeugenden) Behandlung wünschen, oder auf ein bestimmtes Ziel hintrainieren möchten.
Hinweis: In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Kassen keine Kosten!

Termine müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Kontaktieren Sie dazu Ihren Therapeuten bitte sobald wie möglich.
Da kurzfristig abgesagte Termine nicht mehr an andere Patienten vergeben werden können, müssen die dadurch entstandenen Kosten verrechnet werden.

Bitte bringen Sie neben dem Verordnungsschein auch vorhandene Befunde (Röntgen, MRI usw.), ein Leintuch/großes Badetuch und gegebenenfalls Trainingskleidung mit.

Die mobile Version verlassen